Auf den ersten Blick ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Online-Durchsuchungen ein Erfolg für die Gegner. Wie die Süddeutsche etwa im Artikel
Kampf um Troja kommentiert, kann man das Urteil und insbesondere das neue Grundrecht als Mahnung an den Gesetzgeber sehen, etwas vorsichtiger beim Datenabgriff vorzugehen. Auf den zweiten Blick kann man an den Reaktionen (etwa bei den
Tagesthemen) schön sehen, dass die Legislative versuchen wird, sich die wenigen Krümel herauszupicken, die etwas Interpretationsfreiraum bieten und diese Krümel dann so aufzublasen, dass so gut wie alles darein passt.
Man schaue sich etwa an, was nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung für das neue
Polizeigesetz für BW geplant ist bzw. wie BWs Innenminister das aktuelle Urteil des BVG interpretiert. Nimmt man dann noch hinzu, was etwa
die Richter zur Handhabung des Urteils meinen, dann sieht man sehr schön, dass mit dem Urteil die Probleme eben nicht vom Tisch sind. Ganz im Gegenteil ist zu erwarten, dass wir Gesetze bekommen, die -- im Rahmen der vom BVG vorgegebenen Grenzen -- so schwammig wie möglich bleiben, die Exekutive und Jurisdiktive mangels Kapazitäten eh den Vorgaben nicht im gewünschten/erforderlichen Maßen nachgehen kann und das neue Grundrecht schlussendlich als Papiertiger darstehen könnte.
Sicher, erfreulich bleibt, dass es jetzt dieses Grundrecht gibt und das man überhaupt die Chance hat, sich darauf zu berufen. Das ändert aber eben wenig daran, dass wir momentan einen Widerspruch zwischen Legislative und Jurisdiktive haben. Wir werden sehen, wie lange sich die Politiker diese unbequemen Wächter der Grundrechte noch ansehen werden, aber andererseits kann man sich ja auch darauf verlassen, dass die "normative Kraft des Faktischen" (in diesem Fall die Unterkapazitäten) mehr Spielraum lassen.